8.10.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 250/15


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Aktionen im Rahmen des spezifischen Programms (Euratom) für Forschung und Weiterbildung auf dem Gebiet der Kernenergie

(2005/C 250/07)

(Annulliert und ersetzt 2005/C 244/05 (ABl. C 244 vom 4.10.2005, S. 5))

1.

Gemäß dem Beschluss des Rates vom 3. Juni 2002 über das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) im Bereich der nuklearen Forschung und Weiterbildung als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums (2002-2006) (1) verabschiedete der Rat am 30. September 2002 ein spezifisches Programm (Euratom) für Forschung und Weiterbildung auf dem Gebiet der Kernenergie (2002-2006) (2) (im Folgenden „spezifisches Programm“ genannt).

Nach Artikel 5 Absatz 1 des spezifischen Programms nahm die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (nachstehend „Kommission“ genannt) am 6. Dezember 2002 für das spezifische Programm ein Arbeitsprogramm (3) (nachstehend „Arbeitsprogramm“ genannt) mit den genauen Zielen und Prioritäten, einem Zeitplan für die Durchführung und den zu verwendenden Instrumenten an.

Nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung des Rates vom 5. November 2002 über Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an der Durchführung des Sechsten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2002-2006) (4) (nachstehend „Beteiligungsregeln“ genannt) sind Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu unterbreiten.

2.

Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen (nachstehend „Aufforderung“ genannt) umfasst diesen allgemeinen Teil sowie die im Anhang beschriebenen speziellen Bedingungen. In diesem Anhang sind insbesondere die Frist für die Einreichung der Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, ein vorläufiger Termin für den Abschluss der Bewertungen, die vorläufige Mittelzuweisung, die jeweiligen Instrumente und Bereiche, die Kriterien für die Bewertung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen, die Mindestteilnehmerzahl und eventuelle Beschränkungen angegeben.

3.

Natürliche und juristische Personen, die die Bedingungen der Beteiligungsregeln erfüllen und die nicht unter eine der in den Beteiligungsregeln oder in Artikel 114 Absatz 2 der Verordnung des Rates (EG, EURATOM) Nr. 1605/2002 vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5) enthaltenen Ausschlussklauseln fallen (nachstehend „Antragsteller“ genannt), werden hiermit aufgefordert, Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen gemäß den Beteiligungsregeln sowie den Bedingungen der Aufforderung bei der Kommission einzureichen.

Ob die Antragsteller die Beteiligungsvoraussetzungen erfüllen, wird im Zuge der Verhandlungen über den Vorschlag für eine indirekte FTE-Maßnahme überprüft. Die Antragsteller haben zuvor eine ehrenwörtliche Erklärung zu unterzeichnen, dass sie sich nicht in einer der in Artikel 93 Absatz 1 der Haushaltsordnung genannten Situationen befinden. Darüber hinaus müssen sie der Kommission die in Artikel 173 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (6) aufgeführten Angaben übermittelt haben.

Die Europäische Gemeinschaft verfolgt eine Politik der Chancengleichheit. Auf dieser Grundlage werden Frauen besonders ermutigt, entweder Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen einzureichen oder an der Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen mitzuwirken.

4.

Die Kommission stellt den Antragstellern für diese Aufforderung einen Leitfaden zur Verfügung (7), der Informationen zur Abfassung und Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen enthält. Die Kommission stellt auch Leitlinien für die Verfahren zur Vorschlagsbewertung und –auswahl zur Verfügung. Diese Leitfäden und Leitlinien, ebenso wie das Arbeitsprogramm und weitere Informationen zur Aufforderung, sind bei der Europäischen Kommission unter folgenden Adressen erhältlich:

Europäische Kommission

The FP6 Information Desk

Generaldirektion RTD

BE-1049 Brüssel

Internet-Adresse: www.cordis.lu/fp6-euratom

5.

Die Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen sind ausschließlich elektronisch über das webgestützte elektronische System für die Einreichung von Vorschlägen (EPSS (8)) einzureichen. In Ausnahmefällen kann der Koordinator jedoch bei der Kommission um die Erlaubnis ersuchen, den Vorschlag vor dem Einreichungsschluss der Aufforderung auf Papier einzureichen. Hierzu sollte er sich schriftlich an eine der folgenden Adressen wenden:

Europäische Kommission

Generaldirektion RTD, Referat J4

CDMA 1/86

BE-1049 Brüssel

E-mail-Adresse: rtd-euratom@cec.eu.int

Der Antrag muss begründet werden. Antragsteller, die ihren Vorschlag auf Papier einreichen möchten, übernehmen die Verantwortung dafür, dass solche Ausnahmeersuchen und die zugehörigen Schritte so rechtzeitig abgeschlossen sind, dass sie den Einreichungsschluss der Aufforderung einhalten können.

Alle Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen müssen zwei Teile enthalten: die Formblätter (Teil A) und den Inhalt (Teil B).

Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen können offline oder online abgefasst und online eingereicht werden. Teil B der Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen kann ausschließlich in PDF („portable document format“, kompatibel mit Adobe Version 3 oder höher mit „embedded fonts“) eingereicht werden. Komprimierte („gezippte“) Dateien werden ausgeschlossen.

Zugänglich ist das EPSS-Softwareprogramm (zur offline- oder online-Verwendung) über die Cordis-Internetseiten: www.cordis.lu.

Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, die online eingereicht werden und die unvollständig oder unlesbar sind oder die Viren enthalten, werden von der Bewertung ausgeschlossen.

Fassungen von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen, die auf einem entfernbaren elektronischen Datenträger (z.B. CD-ROM, Diskette), per E-Mail oder per Telefax eingereicht werden, werden von der Bewertung ausgeschlossen.

Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, deren Übermittlung auf Papier genehmigt wurde und die unvollständig sind, werden ausgeschlossen.

Weitere Einzelheiten zu den verschiedenen Einreichungsverfahren können Sie Anhang J der Leitlinien für die Vorschlagsbewertungs- und -auswahlverfahren entnehmen.

6.

Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen müssen bei der Kommission spätestens an dem in der betreffenden Aufforderung angegebenen Stichtag für die Einreichung und zu der dort angegebenen Uhrzeit eingehen. Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, die nach diesem Stichtag und dieser Uhrzeit eingehen, werden von der Bewertung ausgeschlossen.

Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, die die Voraussetzungen hinsichtlich der in der betreffenden Aufforderung angegebenen Mindestteilnehmerzahl nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.

Dasselbe gilt für die sonstigen Förderkriterien, die im Arbeitsprogramm genannt sind.

7.

Bei mehrfacher Einreichung ein und desselben Vorschlags prüft die Kommission nur die Fassung, die als letzte vor Ablauf der in der entsprechenden Aufforderung genannten Einreichungsfrist (Stichtag und Uhrzeit) eingegangen ist.

8.

Sofern dies in der entsprechenden Aufforderung vorgesehen ist, können Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen bei einer künftigen Bewertungsrunde berücksichtigt werden.

9.

Beim gesamten Schriftverkehr zu einer Aufforderung (z. B. bei Nachfragen oder bei Einreichung eines Vorschlags für eine indirekte FTE-Maßnahme) ist die Kennnummer der Aufforderung anzugeben.


(1)  ABl. L 232 vom 29.8.2002, S. 34.

(2)  ABl. L 294 vom 29.10.2002, S. 74.

(3)  Kommissionsbeschluss C(2002)4881, geändert durch C(2003)4103, C(2004)4423 und C(2005)1674

(4)  ABl. L 355 vom 30.12.2002, S. 35.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(6)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1.

(7)  C(2003)883 vom 27.3.2003, zu letzt geändert durch C(2004)3337 vom 1.9.2004

(8)  Das EPSS soll den Antragstellern bei der Ausarbeitung und Einreichung von Vorschlägen in elektronischer Form helfen.


ANHANG

Informationen zur Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen „Euratom-Aus- und Weiterbildungsprogramm auf dem Gebiet der Fusion“

1.   Spezifisches Programm: EURATOM-Forschungs- und Ausbildungsprogramm auf dem Gebiet der Kernenergie (2002-2006)

2.   Tätigkeiten: Euratom-Aus- und Weiterbildungsprogramm auf dem Gebiet der Fusion

3.   Aufforderungstitel: Themenbezogene Aufforderung für den Bereich „Euratom-Forschungs- und Ausbildungsprogramm auf dem Gebiet der Kernenergie“

4.   Kennnummer: EURATOM CALL 2005-6 EFTS

5.   Tag der Veröffentlichung:

6.   Einreichungsschluss: 31. Januar 2006, 17.00 Uhr (Ortszeit Brüssel)

7.   Gesamte vorläufige Mittelzuweisung: 8 Mio. EUR

8.   Bereiche und Instrumente:

Bereich

Thema

Instrument

2.4

Maßnahmen zur Förderung der Humanressourcen und der Mobilität

FUSION-2005-2.4.2

Aus- und Weiterbildungs-programm

9.   Mindestteilnehmerzahl (1):

Instrument

Mindesteilnehmerzahl

Euratom-Aus- und Weiterbildungsprogramm für die Forschung

(Maßnahmen zur Entwicklung der Humanressourcen und der Mobilität)

3 unabhängige Rechtsträger mit Sitz in drei verschiedenen MS oder AS, von denen mindestens zwei Mitgliedstaaten oder assoziierte Bewerberländer sein müssen

10.   Teilnahmebeschränkungen: Die Teilnahme ist beschränkt auf Mitgliedstaaten und assoziierte Staaten oder assoziierte Bewerberländer.

11.   Konsortialvereinbarung: Teilnehmer an Euratom-Aus- und Weiterbildungsprogrammen auf dem Gebiet der Fusion im Rahmen dieser Aufforderung sind nicht verpflichtet, eine Konsortialvereinbarung zu schließen.

12.   Bewertungsverfahren:

Die Bewertung erfolgt in einem Schritt.

Die Vorschläge werden nicht anonym bewertet.

13.   Bewertungskriterien: Die Bewertungskriterien (für die verschiedenen Instrumente sowie die anzuwendenden Mindestpunktzahlen und Gewichtungen) sind in Anhang IV des Arbeitsprogramms dargelegt.

14.   Vorläufige Fristen für Bewertungen und Vertragsabschlüsse:

Bewertungsergebnisse: voraussichtlich verfügbar innerhalb von etwa 3 Monaten nach Ablauf der Einreichungsfrist.

Vertragsabschlüsse: Die ersten Verträge für diese Aufforderung dürften bis Juni 2006 in Kraft treten.


(1)  MS = EU-Mitgliedstaaten, AS (einschließlich. ACC) = assoziierte Staaten, ACC = assoziierte Bewerberländer.

Jeder Rechtsträger mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Staat, der die geforderte Mindestteilnehmerzahl erfüllt, kann alleiniger Teilnehmer einer indirekten Maßnahme sein.