17.9.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 229/7


Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 12. Mai 2005 in Sachen Alois Kibler jun. gegen Land Baden-Württemberg, beigeladen: Manfred Ott und Konrad Leiprecht.

(Rechtssache C-275/05)

(2005/C 229/14)

Verfahrenssprache: Deutsch

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Beschluss vom 12. Mai 2005, in der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 6. Juli 2005, in Sachen Alois Kibler jun. gegen Land Baden-Württemberg, beigeladen: Manfred Ott und Konrad Leiprecht, um Vorabentscheidung über folgende Fragen:

1.

Steht eine nationalstaatliche Regelung eines Mitgliedstaats, welche anordnet, dass bei der Rückgabe eines verpachteten Teils eines Betriebs die entsprechende Referenzmenge für die für die Milcherzeugung verwendeten Flächen des Betriebs des Pächters mit dem Teil des Betriebs wieder an den Verpächter zurückgeht, auch wenn dieser im Zeitpunkt der Rückgewähr kein Milcherzeuger mehr ist, die Aufnahme der Milcherzeugung nicht mehr beabsichtigt und auch keine Weiterverpachtung an einen Milcherzeuger beabsichtigt, im Einklang mit Art. 7 Abs. 1 Verordnung (EWG) Nr. 857/84 (1) in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 590/85 (2) sowie mit Art. 7 Nr. 2, 3 und 4 Verordnung (EWG) Nr. 1546/88 (3)?

2.

Sollte Frage 1 zu verneinen sein: Steht eine nationalstaatliche Regelung eines Mitgliedstaates, welche anordnet, dass im Falle der Beendigung eines Pachtverhältnisses die Referenzmenge vollständig bei dem Pächter des Betriebsteils verbleibt, in Einklang mit Art. 7 Abs. 1 Verordnung (EWG) Nr. 857/84 in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 590/85 sowie mit Art. 7 Nr. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1546/88, auch wenn die Beendigung des Pachtverhältnisses freiwillig erfolgte?


(1)  ABl. L 90, S. 13

(2)  ABl. L 68, S. 1

(3)  ABl. L 139, S. 12