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3.9.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 216/3 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.3876 — Diester Industrie/Bunge/JV)
(2005/C 216/03)
(Text von Bedeutung für den EWR)
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1. |
Am 26. August 2005 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Diester SAS („Diester“, Frankreich), das von Sofiproteol („Sofiproteol“, Frankreich) kontrolliert wird, und Koninklijke Bunge BV (Niederlande), das von Bunge Limited („Bunge“, Bermuda) kontrolliert wird, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle bei dem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen Diester Industrie International („D2I“, Frankreich) durch Kauf von Anteilsrechten. |
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2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. |
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4. |
Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3876 — Diester Industrie/Bunge/JV, an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.