20.8.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 205/35


Klage der Procter & Gamble Company gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 29. Juni 2005

(Rechtssache T-241/05)

(2005/C 205/62)

Verfahrenssprache: Englisch

Die Procter & Gamble Company mit Sitz in Cincinnati, Ohio (USA), hat am 29. Juni 2005 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt G. Kuipers, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 14. April 2005 in der Sache R 843/2004-1 aufzuheben, soweit darin festgestellt wird, dass die Marke nicht den in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 festgelegten Anforderungen genügt;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Angemeldete Gemeinschaftsmarke:

Dreidimensionale Marke, bestehend aus einer rechteckigen, weißen Tablette mit violetter Verzierung in Form von Blütenblättern für Waren der Klasse 3 (Wasch- und Bleichmittel und andere Substanzen zur Verwendung in Wäschereien; Mittel zum Waschen, Reinigen und Pflegen von Geschirr; Seifen) — Anmeldung Nr. 1 683 523.

Entscheidung des Prüfers:

Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe:

Verstoß gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates.