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20.8.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 205/11 |
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Belgien, eingereicht am 16. Juni 2005
(Rechtssache C-254/05)
(2005/C 205/21)
Verfahrenssprache: Französisch
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 16. Juni 2005 eine Klage gegen das Königreich Belgien beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigter der Klägerin ist Bruno Stromsky, Zustellungsanschrift in Luxemburg.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beantragt,
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1. |
festzustellen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 28 EG verstoßen hat, dass es verlangt, dass automatische Feuermeldesysteme mit punktförmigem Melder, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind und nicht die Kennzeichnung „CE“ tragen,
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2. |
dem Königreich Belgien die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Nach Ansicht der Kommission führen die belgischen Vorschriften zu Beschränkungen bei der Verwendung von in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellten oder in den Verkehr gebrachten Feuermeldern; sie seien daher unvereinbar mit Artikel 28 EG und nicht im Hinblick auf Artikel 30 EG gerechtfertigt.