|
20.8.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 205/6 |
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil des Hof van Beroep Brüssel vom 25. Mai 2005 in dem Rechtsstreit Belgischer Staat gegen BVBA De Backer
(Rechtssache C-234/05)
(2005/C 205/12)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Der Hof van Beroep Brüssel (Belgien) ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Urteil vom 25. Mai 2005, bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 27. Mai 2005, in dem Rechtsstreit Belgischer Staat gegen BVBA De Backer um Vorabentscheidung über folgende Frage:
Ist das Gesetz vom 14. Juli 1994 über die Finanzierung der veterinärmedizinischen Untersuchung mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar? Sind die in dem genannten Gesetz vorgesehenen veterinärmedizinischen Gebühren als eine unzulässige Beschränkung im innergemeinschaftlichen Handel und als eine verbotene Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Zoll und/oder als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung und daher als eine Beihilfemaßnahme anzusehen, die bei der Kommission anzumelden war?