6.8.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 193/29


Klage des Franky Callewaert u. a. gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 4. Mai 2005

(Rechtssache T-192/05)

(2005/C 193/49)

Verfahrenssprache: Französisch

Franky Callewaert, wohnhaft in Roeselare (Belgien), und andere haben am 4. Mai 2005 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Kläger sind die Rechtsanwälte Georges Vandersanden und Laure Levi.

Die Kläger beantragen,

die Einstufung in die Besoldungsgruppe, die ihnen in den Entscheidungen über ihre Einstellung gewährt worden ist, aufzuheben, soweit sie auf Artikel 12 Absatz 3 des Anhangs XIII des neuen Statuts beruht;

ihre Laufbahn (einschließlich der Bewertung ihrer Berufserfahrung in der entsprechend berichtigten Besoldungsgruppe, ihrer Ansprüche auf Aufsteigen in den Dienstalterstufen und ihrer Ruhegehaltsansprüche) von der Entscheidung über ihre Einstellung an wiederherzustellen, und zwar ausgehend von der Besoldungsgruppe, in der sie auf der Grundlage der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, das zu ihrer Aufnahme in die Einstellungsreserveliste geführt hat, hätten ernannt werden müssen, also entweder in der Besoldungsgruppe, die in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens genannt ist, oder in der entsprechenden Besoldungsgruppe gemäß der Einstufung des neuen Statuts (und der entsprechenden Dienstaltersstufe nach den vor dem 1. Mai 2004 anwendbaren Vorschriften);

ihnen bis zu dem Tag, an dem die Entscheidung über ihre ordnungsgemäße Einstufung in die Besoldungsgruppe ergeht, Verzugszinsen für den gesamten Differenzbetrag zwischen den Bezügen, die ihrer in der Einstellungsentscheidung genannten Einstufung entsprechen, und der Einstufung, auf die sie Anspruch gehabt hätten, auf der Basis des um zwei Prozentpunkte erhöhten Zinssatzes zuzusprechen, der von der Europäischen Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte für den betreffenden Zeitraum festgesetzt wird;

der Kommission die gesamten Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind die gleichen wie die in der Rechtssache T-58/05 und ähnlich wie die in den Rechtssachen T-130/05, T-160/05, T-162/05, T-164/05, T-170/05 und T-183/05.