6.8.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 193/25


URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 31. Mai 2005

in der Rechtssache T-294/03: Jean-Louis Gibault gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (1)

(Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtaufnahme in die Reserveliste - Fehlende Begründung - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit)

(2005/C 193/40)

Verfahrenssprache: Französisch

In der Rechtssache T-294/03, Jean-Louis Gibault, wohnhaft in Wattrelos (Frankreich), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Tuytschaever, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigter: J. Currall, Zustellungsanschrift in Luxemburg) wegen Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das allgemeine Auswahlverfahren KOM/A/6/01, den Kläger nicht in die Reserveliste aufzunehmen, hat das Gericht (Erste Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten J. D. Cooke und der Richterinnen I. Labucka und V. Trstenjak — Kanzler: I. Natsinas, Verwaltungsrat — am 31. Mai 2005 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

1.

Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

2.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 251 vom 18.10.2003.