6.8.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 193/25 |
URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ
vom 31. Mai 2005
in der Rechtssache T-294/03: Jean-Louis Gibault gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (1)
(Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtaufnahme in die Reserveliste - Fehlende Begründung - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit)
(2005/C 193/40)
Verfahrenssprache: Französisch
In der Rechtssache T-294/03, Jean-Louis Gibault, wohnhaft in Wattrelos (Frankreich), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Tuytschaever, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigter: J. Currall, Zustellungsanschrift in Luxemburg) wegen Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das allgemeine Auswahlverfahren KOM/A/6/01, den Kläger nicht in die Reserveliste aufzunehmen, hat das Gericht (Erste Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten J. D. Cooke und der Richterinnen I. Labucka und V. Trstenjak — Kanzler: I. Natsinas, Verwaltungsrat — am 31. Mai 2005 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:
1. |
Die Klage wird als unbegründet abgewiesen. |
2. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |
(1) ABl. C 251 vom 18.10.2003.