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23.7.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 182/33 |
Rechtsmittel der L gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Vierte Kammer) vom 9. März 2005 in der Rechtssache T-254/02, L gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingelegt am 26. Mai 2005
(Rechtssache C-230/05 P)
(2005/C 182/58)
Verfahrenssprache: Französisch
L hat am 26. Mai 2005 ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Vierte Kammer) vom 9. März 2005 in der Rechtssache T-254/02, L gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingelegt. Prozessbevollmächtigte der Rechtsmittelführerin sind die Rechtsanwälte P. Legros und S. Rodrigues.
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
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1. |
das angefochtene Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 9. März 2005 in der Rechtssache T 254/02 aufzuheben; |
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2. |
ihren erstinstanzlichen Aufhebungs- und Schadensersatzanträgen stattzugeben; |
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3. |
der Beklagten die Gesamtkosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Das angefochtene Urteil habe
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gegen die Verteidigungsrechte und Interessen der Rechtsmittelführerin verstoßen, da das Gericht mehrere Verfahrensfehler und offensichtliche Beurteilungsfehler begangen habe und das Urteil an einem Begründungsmangel leide; |
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das Gemeinschaftsrecht verletzt, indem es keinerlei Konsequenzen aus dem Verstoß der Beklagten gegen ihre aus dem allgemeinen Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung folgenden Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Übermittlung der an ihr Personal gerichteten Post und mit der Bearbeitung der mit den Angelegenheiten ihres Personals innerhalb angemessener Frist gezogen habe. |