21.7.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 179/2


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.3895 — PHL/PEL)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(2005/C 179/02)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 13. Juli 2005 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Permira Holdings Ltd („PHL“, GB) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von Permira Europe Ltd („PEL“, GB) durch Kauf von Anteilsrechten.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

PHL: Private equity Gesellschaft mit Aktivitäten in Telekommunikationsdienstleistungen, Pannenhilfe und Finanzdienstleistungen, Betrieb von Passagier- und Frachtschiffen sowie Groß- und Einzelhandel von Konsumgütern;

PEL: Private equity Gesellschaft mit Aktivitäten in anwendungsspezifischen elektronischen Komponenten, Reisedienstleistungen, Schließsystemen für Motorfahrzeuge, Autoinneneinrichtungen, Spezialchemikalien, Aufbewahrungssystemen, Luxusmotoryachten, Betrieb von Hotels, Fitness Clubs, Optik und Augenoptik, Bezahlfernsehen, Damenbekleidung und Fliesenherstellung.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3895 — PHL/PEL, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B –1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.