9.7.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 171/19


URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 26. April 2005

in der Rechtssache T-431/03: Liam O'Bradaigh gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (1)

(Öffentlicher Dienst - Wiedereröffnung eines internen Auswahlverfahrens - Nichtaufnahme in die Eignungsliste)

(2005/C 171/33)

Verfahrenssprache: Französisch

In der Rechtssache T-431/03, Liam O'Bradaigh, Bediensteter auf Zeit des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA), wohnhaft in Mechelen (Belgien), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-N. Louis, S. Orlandi und A. Coolen sowie Rechtsanwältin E. Marchal, Zustellungsanschrift in Luxemburg, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: J. Currall und H. Kraemer, Zustellungsanschrift in Luxemburg) wegen Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das interne Auswahlverfahren COM/TB/99, mit der dem Kläger für seine mündliche Prüfung eine Note gegeben wurde, die nicht ausreichte, um ihn in die aufgrund dieses Auswahlverfahrens aufgestellte Eignungsliste aufzunehmen, hat das Gericht (Einzelrichter: J. Pirrung) — Kanzler: I. Natsinas, Verwaltungsrat — am 26. April 2005 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 47 vom 21.2.2004.