9.7.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 171/19 |
URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ
vom 26. April 2005
in der Rechtssache T-431/03: Liam O'Bradaigh gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (1)
(Öffentlicher Dienst - Wiedereröffnung eines internen Auswahlverfahrens - Nichtaufnahme in die Eignungsliste)
(2005/C 171/33)
Verfahrenssprache: Französisch
In der Rechtssache T-431/03, Liam O'Bradaigh, Bediensteter auf Zeit des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA), wohnhaft in Mechelen (Belgien), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-N. Louis, S. Orlandi und A. Coolen sowie Rechtsanwältin E. Marchal, Zustellungsanschrift in Luxemburg, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: J. Currall und H. Kraemer, Zustellungsanschrift in Luxemburg) wegen Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das interne Auswahlverfahren COM/TB/99, mit der dem Kläger für seine mündliche Prüfung eine Note gegeben wurde, die nicht ausreichte, um ihn in die aufgrund dieses Auswahlverfahrens aufgestellte Eignungsliste aufzunehmen, hat das Gericht (Einzelrichter: J. Pirrung) — Kanzler: I. Natsinas, Verwaltungsrat — am 26. April 2005 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |