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25.6.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 155/29 |
Klage des Neophytos Neophytou gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 21. April 2005
(Rechtssache T-165/05)
(2005/C 155/55)
Verfahrenssprache: Englisch
Neophytos Neophytou, wohnhaft in Brüssel (Belgien), hat am 21. April 2005 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt S. Pappas.
Der Kläger beantragt,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben; |
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der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Der Kläger wendet sich gegen die Entscheidung des Prüfungsausschusses in dem Auswahlverfahren EPSO/A/1/03, ihn nicht in die Reserveliste für die Einstellung von Verwaltungsreferendaren für Bürger der Republik Zypern aufzunehmen.
Zur Begründung seiner Klage trägt der Kläger vor, dass die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung verstoßen habe, dass die endgültige Auslese der Bewerber nicht die in der Ausschreibung des Auswahlverfahrens festgelegten Anforderungen erfüllt habe und dass der Prüfungsausschuss die Grenzen seines Ermessens dadurch überschritten habe, dass er Bewerber zugelassen habe, die im Besitz eines Hochschulabschlusses in Rechtswissenschaften für ein Auswahlverfahren auf dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung gewesen seien. Der Kläger trägt außerdem vor, dass die Zurückweisung seiner Beschwerde mit einem Begründungsmangel behaftet sei.