21.6.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 149/18


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.3845 — PAI/Chr. Hansen)

(2005/C 149/08)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 13. Juni 2005 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen PAI Partners S.A.S. („PAI“, Frankreich) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über sämtliche Aktivitäten im Bereich Lebensmittelzutaten unter dem gemeinsamen Namen Chr. Hansen (Chr. Hansen) von der Chr. Hansen Holding A/S („Chr. Hansen A/S“, Dänemark) durch Kauf von Vermögenswerten und Anteilsrechten.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

PAI: Wagniskapitalfonds;

Chr. Hansen: Herstellung und Vertrieb von Lebensmittelzutaten (insbesondere Milch- Enzyme, Milchkulturen, natürliche Farb- und Geschmackstoffe).

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3845 — PAI/Chr. Hansen, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.