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11.6.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 143/35 |
BESCHLUSS DES GERICHTS ERSTER INSTANZ
vom 14. Februar 2005
in der Rechtssache T-406/03 Nicolas Ravailhe gegen Ausschuss der Regionen der Europäischen Union (1)
(Beamte - Vorheriges Verwaltungsverfahren - Unzulässigkeit)
(2005/C 143/66)
Verfahrenssprache: Französisch
In der Rechtssache T-406/03, Nicolas Ravailhe, ehemaliger Bediensteter auf Zeit des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union, wohnhaft in Amiens (Frankreich), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. P. Brodsky, gegen den Ausschuss der Regionen der Europäischen Union (Bevollmächtigte: P. Cervilla im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur) betreffend eine Klage gegen die Weigerung der für den Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Stelle, ihn wieder in sein Amt und seine dienstlichen Rechte eines Bediensteten auf Zeit des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union einzusetzen, und, hilfsweise, auf Schadensersatz hat das Gericht (Fünfte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten M. Vilaras sowie der Richter F. Dehousse und D. Šváby — Kanzler: H. Jung — am 14. Februar 2005 einen Beschluss mit folgendem Tenor erlassen:
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1. |
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. |
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2. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |