11.6.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 143/26


Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Bundesrepublik Deutschland, eingereicht am 6. April 2005

(Rechtssache C-158/05)

(2005/C 143/41)

Verfahrenssprache: Deutsch

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 6. April 2005 eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin sind G. Braun und M. Huttunen, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beantragt,

1.

festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag und der Richtlinie 2002/30/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. März 2002 über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemeinschaft verstoßen hat, dass sie die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie nicht erlassen oder sie jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;

2.

der Bundesrepublik Deutschland die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente:

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie ist am 28. September 2003 abgelaufen.


(1)  ABl. L 85, S. 40.