28.5.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 132/20


Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Portugiesische Republik, eingereicht am 8. April 2005

(Rechtssache C-163/05)

(2005/C 132/37)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 8. April 2005 eine Klage gegen die Portugiesische Republik beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigter der Klägerin ist Ramón Vidal Puig, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Klägerin beantragt,

1.

festzustellen, dass die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/7/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Februar 2002 zur Änderung der Richtlinie 96/53/EG des Rates zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr verstoßen hat, dass sie nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen;

2.

der Portugiesischen Republik die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht sei am 2. März 2004 abgelaufen.


(1)  ABl. L 67, S. 47.