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28.5.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 132/18 |
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Hellenische Republik, eingereicht am 5. April 2005
(Rechtssache C-156/05)
(2005/C 132/34)
Verfahrenssprache: Griechisch
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 5. April 2005 eine Klage gegen die Hellenische Republik beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin sind Eleni Tserepa-Lacombe und Nicola Yerell, Juristischer Dienst; Zustellungsanschrift in Luxemburg.
Die Klägerin beantragt,
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1. |
festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2000/34/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 2000 zur Änderung der Richtlinie 93/104/EG des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung hinsichtlich der Sektoren und Tätigkeitsbereiche, die von jener Richtlinie ausgeschlossen sind, verstoßen hat, das sie die zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften nicht erlassen hat, oder in jedem Fall dadurch, dass sie diese Vorschriften der Kommission nicht mitgeteilt hat; |
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2. |
der Hellenischen Republik die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente–
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in der innerstaatlichen Rechtsordnung sei am 1. August 2003 abgelaufen.
(1) ABl. L 195 vom 1.8.2000, S. 41.