14.5.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 115/22


Klage der Claire Staelen gegen das Europäische Parlament, eingereicht am 19. Januar 2005

(Rechtssache T-32/05)

(2005/C 115/43)

Verfahrenssprache: Französisch

Claire Staelen, wohnhaft in Bridel (Luxemburg), hat am 19. Januar 2005 eine Klage gegen das Europäische Parlament beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin ist Rechtsanwältin Joëlle Choucroun, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Klägerin beantragt,

1)

die im Rahmen des Auswahlverfahrens EUR/A/151/98 getroffene Entscheidung des Prüfungsausschusses vom 18. August 2004 aufzuheben;

2)

das Europäische Parlament zu verurteilen, der Klägerin einen Betrag in Höhe von 30 000 Euro als Ersatz des erlittenen immateriellen Schadens zuzüglich der im Großherzogtum Luxemburg geltenden gesetzlichen Zinsen vom Tag des Erlasses des Urteils bis zur vollständigen Begleichung dieses Betrags zu zahlen, wobei die Geltendmachung eines materiellen Schadens vorbehalten bleibt;

3)

dem Europäischen Parlament alle Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin hatte eine Klage gegen die Entscheidung des Prüfungsausschusses des Auswahlverfahrens EUR/A/151/98 erhoben. Durch Urteil des Gerichts vom 5. März 2003 in der Rechtssache T-24/01 ist diese Entscheidung aufgehoben worden. Nach dieser Aufhebung hat das Parlament das Auswahlverfahren wieder eröffnet und der Prüfungsausschuss hat seine Arbeiten erneut aufgenommen. Mit der in der vorliegenden Rechtssache angefochtenen Entscheidung hat der Prüfungsausschuss des Auswahlverfahrens beschlossen, die Klägerin nicht in die Liste der erfolgreichen Bewerber aufzunehmen.

Zur Begründung ihrer Klage macht die Klägerin einen Verstoß gegen Artikel 233 EG, die Aufrechterhaltung der diskriminierenden Behandlung und einen Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes geltend.