14.5.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 115/20


URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 8. März 2005

in der Rechtssache T-32/03, Leder & Schuh AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) (1)

(Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Ältere nationale Wortmarke „Schuhpark“ - Anmeldung des Wortzeichens „JELLO SCHUHPARK“ als Gemeinschaftsmarke - Relatives Eintragungshindernis - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung [EG] Nr. 40/94)

(2005/C 115/37)

Verfahrenssprache: Deutsch

In der Rechtssache T-32/03, Leder & Schuh AG mit Sitz in Graz (Österreich), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte W. Kellenter und A. Schlaffge, gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) (Bevollmächtigte: G. Schneider und B. Müller), andere Beteiligte am Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Schuhpark Fascies GmbH mit Sitz in Warendorf (Deutschland), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Peterwegen, betreffend eine Klage gegen die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des HABM vom 27. November 2002 in der berichtigten Fassung vom 9. Dezember 2002 (Sache R 494/1999-3) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Schuhpark Fascies GmbH und der Leder & Schuh AG hat das Gericht (Zweite Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten J. Pirrung sowie der Richter N. J. Forwood und S. Papasavvas — Kanzler: B. Pastor, Hilfskanzlerin — am 8. März 2005 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.


(1)  ABl. C 101 vom 26.4.2003.