30.4.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 106/20


Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Großherzogtum Luxemburg, eingereicht am 8. März 2005

(Rechtssache C-115/05)

(2005/C 106/39)

Verfahrenssprache: Französisch

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 8. März 2005 eine Klage gegen das Großherzogtum Luxemburg beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigter der Klägerin ist G. Braun, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beantragt,

1.

festzustellen, dass das Großherzogtum Luxemburg gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 201/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG, 83/349/EWG und 86/635/EWG des Rates im Hinblick auf die im Jahresabschluss bzw. im konsolidierten Abschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen und von Banken und anderen Finanzinstituten zulässigen Wertansätze (1) verstoßen hat, indem es nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen, und auf alle Fälle, indem es diese nicht der Kommission mitgeteilt hat;

2.

dem Großherzogtum Luxemburg die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente–

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht ist am 1. Januar 2004 abgelaufen.


(1)  ABl. L 283 vom 27. 10. 2001, S. 28.