16.4.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 93/27


URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 16. Februar 2005

in der Rechtssache T-284/03, Rosalinda Aycinena gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (1)

(Beamte - Ernennung in der höheren Besoldungsgruppe der Laufbahn - Einstufung in die Dienstaltersstufe)

(2005/C 93/55)

Verfahrenssprache: Französisch

In der Rechtssache T-284/03, Rosalinda Aycinena, wohnhaft in Brüssel (Belgien), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-N. Louis, E. Marchal, A. Coolen und S. Orlandi, Zustellungsanschrift in Luxemburg, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: C. Berardis-Kayser), wegen Aufhebung der Entscheidung der Kommission, die Klägerin bei ihrer Ernennung endgültig in die Besoldungsgruppe LA 6, Dienstaltersstufe 1, einzustufen, hat das Gericht (Dritte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten M. Jaeger sowie der Richterin V. Tiili und des Richters O. Czúcz – Kanzler: H. Jung – am 16. Februar 2005 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


(1)  ABl. C 251 vom 18.10.2003.