16.4.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 93/21


Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Hellenische Republik, eingereicht am 21. Februar 2005

(Rechtssache C-95/05)

(2005/C 93/38)

Verfahrenssprache: Griechisch

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 21. Februar 2005 eine Klage gegen die Hellenische Republik beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin sind Knut Simonsson und Georgios Sabbos, Juristischer Dienst der Kommission.

Die Klägerin beantragt,

1.

festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 93/75/EWG des Rates (1) verstoßen hat, dass sie nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen, und jedenfalls die betreffenden Vorschriften nicht der Kommission mitgeteilt hat,

2.

der Hellenischen Republik die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei am 5. Februar 2004 abgelaufen.


(1)  ABl. L 208 vom 5. 8.2002, S. 10.