16.4.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 93/19 |
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Republik Finnland, eingereicht am 18. Februar 2005
(Rechtssache C-88/05)
(2005/C 93/36)
Verfahrenssprache: Finnisch
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 18. Februar 2005 eine Klage gegen die Republik Finnland beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin sind M. Huttunen und K. Simonsson, Zustellungsanschrift in Luxemburg.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beantragt,
1. |
festzustellen, dass die Republik Finnland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 93/75/EWG des Rates (1) verstoßen hat, dass sie nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um der Richtlinie nachzukommen, oder jedenfalls die Kommission nicht davon in Kenntnis gesetzt hat, und |
2. |
der Republik Finnland die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie ist am 5. Februar 2004 abgelaufen.
(1) ABl. L 208 vom 5. August 2002, S. 10.