16.4.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 93/12


Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Hellenische Republik, eingereicht am 9. Februar 2005

(Rechtssache C-56/05)

(2005/C 93/22)

Verfahrenssprache: Griechisch

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 9. Februar 2005 eine Klage gegen die Hellenische Republik beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsberater Dimitris Triantafyllou; Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Klägerin beantragt,

1)

festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 17 der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (ABl. L 157 vom 26.6.2003, S. 38) verstoßen hat, das sie die zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften nicht erlassen hat, oder in jedem Fall dadurch, dass sie diese Vorschriften der Kommission nicht mitgeteilt hat;

2)

der Hellenische Republik die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente–

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in der innerstaatlichen Rechtsordnung sei am 1. Januar 2004 abgelaufen.