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2.4.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 82/34 |
Klage der France Télécom gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 10. Januar 2005
(Rechtssache T-17/05)
(2005/C 82/63)
Verfahrenssprache: Französisch
Die France Télécom mit Sitz in Paris hat am 10. Januar 2005 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Antoine Gosset Grainville und Laurent Godfroid.
Die Klägerin beantragt,
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1. |
die Entscheidung C(2004) 3061 der Kommission vom 2. August 2004 über die staatliche Beihilfe, die Frankreich zugunsten von France Télécom gewährt hat, für nichtig zu erklären; |
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2. |
der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Es werden die gleichen Klagegründe und wesentlichen Argumente vorgebracht wie in der Rechtssache T-427/04.