2.4.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 82/32


Klage des V.I.C. Verband der Internationalen Caterer in Deutschland e.V. gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 10. Januar 2005

(Rechtssache T-5/05)

(2005/C 82/60)

Verfahrenssprache: Deutsch

Der V.I.C. Verband der Internationalen Caterer in Deutschland e.V., Berlin, hat am 10. Januar 2005 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt K. Kühne.

Der Kläger beantragt,

1.

die mit Schreiben vom 11. November 2004 ausgesprochene Verweigerung des Zugangs zu dem an die Kommission unter Datum vom 12. Mai 1978 gerichteten Ersuchen der deutschen Behörden betreffend eine Ermächtigung zur Einführung abweichender Maßnahmen für nichtig zu erklären;

2.

die Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kommission hat im angefochtenen Schreiben nach Artikel 4 Absatz 5 und 6 der Transparenzverordnung (1) einen Antrag des Klägers auf Akteneinsicht in das Ersuchen der Bundesrepublik Deutschland um Ermächtigung, abweichende Sondermaßnahmen einzuführen zu können, gemäß Artikel 27 der sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (2) abgelehnt.

Der Kläger macht geltend, dass der verweigerte Zugang zu dem Ersuchen eine faktische Rechtsschutzverweigerung gegenüber dem Kläger bedeute, weil die Zurückweisung der Beschwerde des Klägers im Hauptverfahren auf das angeforderte Dokument gestützt sei. Der Kläger macht ferner geltend, dass der verweigerte Zugang gegen die Transparenzverordnung verstoße.

Der Kläger trägt vor, dass die Verweigerung des Zugangs bzw. Artikel 4 Absatz 5 der Transparenzverordnung gegen Artikel 1 EU und Artikel 21 EG, 207 EG, 253 EG und 255 EG verstießen, weil im Wesentlichen die fehlende Zustimmung zur Verbreitung des angeforderten Dokuments nicht begründet sei.


(1)  Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (Abl. L 145, S. 43).

(2)  Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (Abl. L 145, S. 1).