|
19.3.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 69/16 |
BESCHLUSS DES GERICHTS ERSTER INSTANZ
vom 13. Dezember 2004
in der Rechtssache T-269/04, IDOM SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) (1)
(Gemeinschaftsmarke - Rücknahme der Anmeldung - Erledigung der Hauptsache)
(2005/C 69/32)
Verfahrenssprache: Spanisch
In der Rechtssache T-269/04, IDOM SA mit Sitz in Bilbao (Spanien), vertreten durch Rechtsanwältin Tatiana Villate Consonni, gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) (Bevollmächtigter: Ignacio de Medrano Caballero), andere Beteiligte am Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: IDOM Inc. mit Sitz in New Jersey (USA), vertreten durch Rechtsanwälte Fry Heath & Spence LLP, betreffend eine Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 27. April 2004 (Sache R 153/2003-2) über die Eintragung des Zeichens IDOM als Gemeinschaftsmarke hat das Gericht (Fünfte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten M. Vilaras sowie der Richterinnen M. E. Martins Ribeiro und K. Jürimäe Kanzler: H. Jung am 13. Dezember 2004 einen Beschluss mit folgendem Tenor erlassen:
|
1. |
Die Hauptsache ist erledigt. |
|
2. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |