19.3.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 69/9


Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Italienische Republik, eingereicht am 25. Januar 2005

(Rechtssache C-21/05)

(2005/C 69/19)

Verfahrenssprache: Italienisch

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 25. Januar 2005 eine Klage gegen die Italienische Republik beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin sind N. Yerrell und A. Aresu.

Die Klägerin beantragt,

1.

festzustellen, dass die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 3 der Richtlinie 2000/79/EG des Rates vom 27. November 2000 über die Durchführung der von der Vereinigung Europäischer Fluggesellschaften (AEA), der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF), der European Cockpit Association (ECA), der European Regions Airline Association (ERA) und der International Air Carrier Association (IACA) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Arbeitszeitorganisation für das fliegende Personal der Zivilluftfahrt (1) verstoßen hat, dass sie nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen, oder sie jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;

2.

der Italienischen Republik die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei am 1. Dezember 2003 abgelaufen.


(1)  ABl. L 302 vom 1.12.2000, S. 57.