5.3.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 57/39


Klage des Guido Strack gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 4. Januar 2005

(Rechtssache T-4/05)

(2005/C 57/65)

Verfahrenssprache: Deutsch

Herr Guido Strack, Wasserliesch (Deutschland), hat am 4. Januar 2005 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozeßbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt R. Schmitt.

Der Kläger beantragt,

den Beschluß vom 5.2.2004 über die Einstellung der OLAF Untersuchung OF/2002/0356 und den diesem zu Grunde liegenden Final Case Report (Az.:NT/sr D(2003)-AC-19723-01687 05.02.2004) aufzuheben;

die Beklagte zur Wiederaufnahme dieser Untersuchung und Erstellung eines neuen Final Case Reports und zur Übernahme aller Gerichts- und sonstigen Kosten zu verurteilen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger, Beamter der Kommission, hat den Generaldirektor des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) darüber informiert, daß er anlässlich seines Dienstes beim Amt für amtliche Veröffentlichung Kenntnis von Tatsachen erhalten habe, die das Vorliegen schwerwiegender Mißstände vermuten ließen. Die daraufhin von OLAF eröffnete Untersuchung wurde mittels der angefochtenen Entscheidung eingestellt.

Der Kläger macht zunächst geltend, daß seine Klage zulässig sei, da die angefochtene Entscheidung auch für ihn bindende Rechtswirkung habe, indem sie ihm den Rechtsstatus des Anzeigers interner Mißstände (im Englischen „Whistleblower“) entziehe.

Zur Begründung seiner Klage trägt er vor, daß OLAF den angezeigten Sachverhalt nicht umfassend ermittelt habe und eine willkürliche Entscheidung getroffen habe.