|
5.3.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 57/17 |
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss des Korkein Hallinto-oikeus vom 20. Dezember 2004 in der Rechtssache Pirkko Marjatta Turpeinen
(Rechtssache C-520/04)
(2005/C 57/32)
Verfahrenssprache: Finnisch
Das Korkein Hallinto-oikeus (Finnland) ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Beschluss vom 20. Dezember 2004, bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 22. Dezember 2004, in der Rechtssache Pirkko Marjatta Turpeinen um Vorabentscheidung über folgende Fragen:
|
1. |
Ist Artikel 18 EG betreffend das Recht der Unionsbürger, sich im Gebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, oder Artikel 39 EG über die Gewährleistung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft dahin auszulegen, dass eine dieser Bestimmungen oder beide der Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, nach der die Quellensteuer, die auf eine steuerpflichtige Pension erhoben wird, die einer im Ausland wohnhaften, aber in diesem Mitgliedstaat steuerpflichtigen Person in diesem Staat aufgrund eines früheren öffentlich–rechtlichen Dienstverhältnisses ausgezahlt wird, in bestimmten Fällen die Steuer übersteigt, die bei dem Steuerpflichtigen erhoben würde, wenn er in diesem Mitgliedstaat wohnte und somit unbeschränkt steuerpflichtig wäre. |
|
2. |
Ist die Richtlinie 90/365/EWG (1) des Rates über das Aufenthaltsrecht der aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Arbeitnehmer und selbständigen Erwerbstätigen dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der in Frage 1 beschriebenen entgegensteht? |
(1) Richtlinie 90/365/EWG vom 28. Juni 1990, ABl. L 180, S. 28.