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5.3.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 57/14 |
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Finanzgerichts Düsseldorf vom 29. November 2004 in Sachen Proxxon GmbH gegen Oberfinanzdirektion Köln
(Rechtssache C-500/04)
(2005/C 57/26)
Verfahrenssprache: Deutsch
Das Finanzgericht Düsseldorf ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Beschluss vom 29. November 2004 in der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 2. Dezember 2004 in Sachen Proxxon GmbH gegen Oberfinanzdirektion Köln, um Vorabentscheidung über folgende Fragen:
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1. |
Gehören getrennt eingeführte Schraubereinsätze mit Vierkantantrieb für Schlitz-, Kreuzschlitz-, TX- (Innentorx) und Innensechskantschrauben der im Beschluss näher beschriebenen Art in die Position 8204? |
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2. |
Gehören getrennt eingeführte Teile des im Beschluss näher beschriebenen Vierkantsystems, die bei ihrer Verwendung das Verbindungselement (Mutter, Schraube) nicht unmittelbar berühren, in die Position 8204? |
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3. |
Gehören getrennt eingeführte Drehmomentschlüssel des Vierkantsystems der im Beschluss näher beschriebenen Art in die Position 8204 |