15.2.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 38/14 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.3643 — SEPHORA/EL CORTE INGLES/JV)
(2005/C 38/13)
(Text von Bedeutung für den EWR)
1. |
Am 7. Februar 2005 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates1 bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Sephora S.A. („Sephora“, Frankreich), das der Gruppe LVMH – Moët Hennessy Louis Vuitton angehört und letztlich von der Gruppe Arnault S.A.S. kontrolliert wird, und El Corte Inglés S.A. („El Corte Inglés“, Spanien), erwerben im Sinne von Artikel 3(1)(b) der Ratsverordnung gemeinsame Kontrolle bei einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen („JV“) durch Kauf von Anteilsrechten. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. |
4. |
Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3643 — SEPHORA/EL CORTE INGLES/JV, an folgende Anschrift übermittelt werden:
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