5.2.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 31/7


Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss des Tribunale Viterbo vom 2. November 2004 in dem Strafverfahren gegen D'Antonio Antonello

(Rechtssache C-480/04)

(2005/C 31/15)

Verfahrenssprache: Italienisch

Das Tribunale Viterbo (Italien) ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Beschluss vom 2. November 2004, bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 17. November 2004, in dem Strafverfahren gegen D'Antonio Antonello um Vorabentscheidung über folgende Frage:

Sind die Artikel 4 Absatz 1 und 4a des Gesetzes Nr. 401/89 in der geänderten Fassung, nach denen die Tätigkeit, die Gegenstand des Verfahrens ist, derzeit den italienischen Konzessionären der öffentlichen Dienstleistung unter Ausschluss ausländischer Buchmacher vorbehalten ist, mit den Artikeln 31, 86 -43, 49 EG-Vertrag (1) vereinbar?


(1)  Gemeint sind wohl die Artikel 31 EG, 43 EG, 49 EG und 81 EG bis 86 EG.