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5.2.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 31/6 |
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss des Østre Landsret vom 16. November 2004 in dem Rechtsstreit Laserdisken ApS gegen Kulturministeriet
(Rechtssache C-479/04)
(2005/C 31/14)
Verfahrenssprache: Dänisch
Das Østre Landsret ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Beschluss vom 16. November 2004, bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 19. November 2004, in dem Rechtsstreit Laserdisken ApS gegen Kulturministeriet um Vorabentscheidung über folgende Fragen:
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1. |
Ist Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2001/29/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ungültig? |
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2. |
Hindert Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft einen Mitgliedstaat daran, den Grundsatz der internationalen Erschöpfung in seinen Rechtsvorschriften beizubehalten? |
Die zweite Frage soll Aufschluss darüber bringen, ob ein Mitgliedstaat, der der Meinungsfreiheit und dem Zugang der Bürger zu kulturellen Erzeugnissen größeres Gewicht beimessen will als dem Wunsch, die nationalen Rechtsinhaber vor der Konkurrenz zu schützen, von Artikel 4 Absatz 2 abweichen kann.
(1) ABl. L 167 vom 22.06.2001, S. 10.