5.2.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 30/23


AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — DG EAC Nr. 85/04

Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für innovative Projekte in den Bereichen Zusammenarbeit, Ausbildung und Information, Aktion 5 — Unterstützungsmaßnahmen

(2005/C 30/12)

1.   ZIELSETZUNGEN UND BESCHREIBUNG

Im Rahmen dieses Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen für innovative Projekte im Rahmen von Aktion 5 möchte die Europäische Kommission innovative Projekte in den Bereichen Zusammenarbeit, Ausbildung und Information in der nicht formalen Bildung unterstützen. Alle Anträge müssen sich auf eines/einen der folgenden aufgeführten prioritären Themen/Bereiche beziehen:

1.

Kulturelle Vielfalt und Toleranz.

2.

Weniger begünstigte Regionen.

3.

Osteuropa — Kaukasus — Südosteuropa.

4.

Innovation in der Jugendarbeit.

5.

Zusammenarbeit zwischen örtlichen oder regionalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen im Jugendbereich.

Es ist wesentlich, dass die Projektträger in ihrem Antrag ausdrücklich ausführen, welche innovativen Elemente sie einzuführen beabsichtigen. Die Projekte müssen eindeutig eine länderübergreifende europäische Dimension aufweisen und zur europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich beitragen. Sie müssen insbesondere zur Schaffung und/oder zum Ausbau starker Partnerschaften zwischen Jugendorganisationen und öffentlichen Stellen beitragen.

2.   TEILNAHMEBERECHTIGTE ANTRAGSTELLER

Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit wie Nichtregierungsorganisationen im Jugendbereich, sowie örtliche oder regionale öffentlichen Stellen, die ihren Sitz in einem der so genannten „Programmländer“ haben, können einen Projektantrag einreichen und im Rahmen dieses Aufrufs als Partner teilnehmen.

Bei den Programmländern handelt es sich um die folgenden:

die 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union,

die drei EFTA/EWR-Länder (Island, Liechtenstein und Norwegen),

die Kandidatenländer Bulgarien, Rumänien und Türkei.

Organisationen aus den Nachbarländern der EU (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien, Westbank und Gazastreifen, Belarus, Moldawien, Russland, Ukraine, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien und Montenegro) im Rahmen dieses Aufrufs können als Partner teilnehmen; sie sind jedoch nicht berechtigt, einen Projektantrag einzureichen.

An den Projekten müssen Partnerorganisationen aus mindestens vier verschiedenen Ländern beteiligt sein (einschließlich des Landes des Antragstellers), bei einem von diesen muss es sich um einen EU-Mitgliedstaat handeln.

3.   BUDGET UND DAUER DER PROJEKTE

Die Gesamtmittelausstattung für die Kofinanzierung der Projekte im Rahmen dieses Aufrufs beträgt 2 000 000 EUR, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Haushaltsbehörde für das Haushaltsjahr 2005.

Der Finanzierungshöchstbetrag je Projekt darf einen Betrag von 100 000 EUR je Tätigkeitsjahr (12 Monate) nicht übersteigen, und der Gesamtbetrag der Finanzhilfe beträgt maximal 300 000 EUR.

Im Rahmen dieses Aufrufs werden voraussichtlich etwa 10 bis 15 Projekte von hoher Qualität gefördert werden können.

Die Projekte müssen eine Mindestlaufzeit von 18 Monaten haben. In begründeten Fällen wird eine Höchstdauer von bis zu 36 Monaten bewilligt. Die Aktivitäten müssen zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem 31. Dezember 2005 beginnen.

4.   FRIST

Die Anträge sind bis spätestens 31. März 2005 an das Büro zur Technischen Unterstützung, Sokrates, Leonardo und Jugend, einzusenden.

5.   AUSFÜHRLICHE INFORMATIONEN

Die ausführliche Fassung dieses Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen sowie das Antragsformular können unter der folgenden Internet-Adresse abgerufen werden: http://europa.eu.int/comm/youth/call/index_en.html

Die Anträge müssen die Bestimmungen der ausführlichen Fassung dieses Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen erfüllen und unter Verwendung des vorgesehen Formulars eingereicht werden.