25.1.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 20/7


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.3699 — EQT III Limited/Smurfit Munksjö)

(2005/C 20/07)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 14. Januar 2005 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen EQT III Limited („EQT III Limited“, Guernsey), das von der Gruppe Investor AB („Investor“, Schweden) kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von dem Unternehmen Smurfit Munksjö AB („Munksjö“, Schweden) durch Aktienkauf.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

EQT III Limited: Verwaltung eines privaten Aktienfonds,

Investor: Beteiligungsgesellschaft,

Munksjö: Herstellung und Vertrieb von Dekorpapier, Spezialpapier und Zellstoff.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3699 — EQT III Limited/Smurfit Munksjö, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Bruxelles/Brussel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.