22.1.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 19/22


URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 9. November 2004

in der Rechtssache T-116/03, Oreste Montalto gegen Rat der Europäischen Union (1)

(Beamte - Einstellung - Bediensteter auf Zeit - Stellenausschreibung - Einstellungsverfahren)

(2005/C 19/49)

Verfahrenssprache: Französisch

In der Rechtssache T-116/03, Oreste Montalto, Beamter des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), wohnhaft in Alicante (Spanien), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Vandersanden, gegen Rat der Europäischen Union (Bevollmächtigte: B. Hoff-Nielsen und F. Anton) wegen Aufhebung der Entscheidung des Rates vom 23. Mai 2002, mit der ein zusätzlicher Präsident einer Beschwerdekammer, auch Präsident der Beschwerdeabteilung des HABM, ernannt wurde (ABl. 2002, C 130, S. 2), und Schadenersatz hat das Gericht (Fünfte Kammer) unter Mitwirkung der Präsidentin P. Lindh sowie der Richter R. García-Valdecasas und J.D. Cooke — Kanzler: I. Natsinas, Verwaltungsrat — am 9. November 2004 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

1.

Die Entscheidung des Rates vom 23. Mai 2002, mit der ein zusätzlicher Präsident einer Beschwerdekammer, auch Präsident der Beschwerdeabteilung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), ernannt wurde, wird aufgehoben.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Der Rat trägt die Kosten des Verfahrens.


(1)  ABl. C 135 vom 7.6.2003.