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11.1.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 7/2 |
Aufforderung zur Beantragung einer Genehmigung zur Kohlenwasserstoffgewinnung für das Gebiet Papekop auf niederländischem Hoheitsgebiet
(2005/C 7/02)
Der Minister für Wirtschaft des Königreichs der Niederlanden gibt bekannt, dass für das Gebiet Papekop eine Genehmigung zur Kohlenwasserstoffgewinnung beantragt worden ist. Das Gebiet wird durch die folgenden Punkte und die Geraden, die sie verbinden, begrenzt:
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A. |
x = 116 677,51 |
y = 460 407,57 |
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B. |
x = 124 593,42 |
y = 454 077,11 |
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C. |
x = 120 503,40 |
y = 449 030,56 |
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D. |
x = 114 084,29 |
y = 454 269,37 |
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E. |
x = 114 187,05 |
y = 457 393,09. |
Die Koordinaten entsprechen dem vom niederländischen Kadasteramt Rijksdriehoeksmeting verwendeten System.
Der Minister für Wirtschaft fordert unter Verweis auf Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen und auf Artikel 15 des Bergbaugesetzes (Staatsblad 2002, 542) jedermann auf, eine Genehmigung zur Kohlenwasserstoffgewinnung für das Gebiet Papekop zu beantragen.
Anträge können innerhalb von 13 Wochen nach Bekanntgabe dieser Aufforderung im Amtsblatt der Europäischen Union eingereicht werden und sind zu richten an: Minister van Economische Zaken, t.v.a. Directeur Energieproductie „persoonlijk in handen“, Prinses Beatrixlaan 5-7, Den Haag. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
Über die Anträge wird spätestens neun Monate nach Ablauf dieser Frist entschieden.
Weitere Auskünfte sind unter folgender Telefonnummer erhältlich: (31-70) 379 66 94.