8.1.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 6/30


Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, eingereicht am 28. Oktober 2004

(Rechtssache C-455/04)

(2005/C 6/54)

Verfahrenssprache: Englisch

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 28. Oktober 2004 eine Klage gegen das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin ist Carmel O'Reilly; Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beantragt,

1.

festzustellen, dass das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten (1) verstoßen hat, dass es nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um der Richtlinie nachzukommen, oder diese jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat.

2.

dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie sei am 31. Dezember 2002 abgelaufen.


(1)  ABl. L 212 vom 7.8.2001, S. 12.