28.12.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 321/3 |
NEUE NATIONALE SEITE DER EURO-UMLAUFMÜNZEN
(2004/C 321/03)
Nationale Seite der vom Staat Vatikanstadt ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Gebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information des gewerblichen Münzhandels und der Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle neuen Gestaltungsmerkmale von Euro-Münzen (1). Gemäß den einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2003 (2) ist es den Mitgliedstaaten sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Umlaufmünzen ausgeben dürfen, gestattet, eine bestimmte Menge von für den Umlauf bestimmten Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Jedes Land darf pro Jahr höchstens eine neue Gedenkmünze und zwar als 2-Euro-Nominale ausgeben. Die Gedenkmünzen entsprechen den technischen Merkmalen der üblichen Euro-Umlaufmünzen und sind auf der nationalen Seite mit einem Gedenkmotiv versehen.
Ausgabestaat: Staat Vatikanstadt
Anlass: 75. Jahrestag der Gründung des Staates Vatikanstadt
Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Das Münzbild zeigt eine schematische Darstellung der Umgrenzungsmauern der Vatikanstadt mit dem Petersdom im Vordergrund. Die Aufschriften „75 ANNO DELLO STATO“ und „1929-2004“ befinden sich links bzw. oben rechts des Münzbilds. Links unten sind der in kleineren Buchstaben gehaltene Name des Designers „VEROI“ und die Initialen des Graveurs „L.D.S. INC.“ zu erkennen. Der äußere Münzring trägt die zwölf Sterne der Europäischen Union und die Aufschrift „CITTA' DEL VATICANO“.
Prägeauflage: max. 100 000 Münzen
Voraussichtliche Ausgabe: ab 15. Dezember 2005
(1) Siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1-30, mit Angaben zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen.
(2) Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2003 zu Änderungen der Gestaltung der nationalen Seiten der Euro-Münzen. Siehe ferner Empfehlung der Kommission vom 29. September 2003 zu einem einheitlichen Vorgehen bei Änderungen der Gestaltung der nationalen Vorderseiten der Euro-Umlaufmünzen (ABl. L 264 vom 15.10.2003, S. 38-39).