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18.12.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 314/15 |
URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ
vom 14. Oktober 2004
in der Rechtssache T-137/02, Pollmeier Malchow GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (1)
(Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Empfehlung 96/280/EG - Begriff „kleine und mittlere Unternehmen“ [KMU])
(2004/C 314/38)
Verfahrenssprache: Deutsch
In der Rechtssache T-137/02, Pollmeier Malchow GmbH & Co. KG mit Sitz in Malchow (Deutschland), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Völcker und J. Heithecker, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wegen Nichtigerklärung der Entscheidung 2002/821/EG der Kommission vom 15. Januar 2002 über die staatliche Beihilfe, die Deutschland zugunsten der Pollmeier GmbH, Malchow, gewährt hat (ABl. L 296, S. 20), hat das Gericht (Vierte erweiterte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten H. Legal, der Richterin V. Tiili sowie der Richter A. W. H. Meij, M. Vilaras und N. J. Forwood – Kanzler: D. Christensen, Verwaltungsrätin – am 14. Oktober 2004 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:
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1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
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2. |
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. |