18.12.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 313/9


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 86/04

MEDIA-Fortbildung (2001-2006)

(2004/C 313/07)

1.   Ziele und Beschreibung

Die vorliegende Aufforderung stützt sich auf den Beschluss Nr. 163/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchführung eines Fortbildungsprogramms für die Fachkreise der europäischen audiovisuellen Programmindustrie (MEDIA-Fortbildung 2001-2005), der im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 26 vom 27. Januar 2001 veröffentlicht wurde.

Gemäß diesem Beschluss sind u. a. Maßnahmen zur besseren beruflichen Weiterbildung von AV-Fachkräften umzusetzen, um ihnen die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen zu vermitteln, damit sie wettbewerbsfähige Produkte auf dem europäischen Markt und anderen Märkten schaffen können. Dies gilt vor allem für folgende Bereiche:

den Einsatz neuer, insbesondere digitaler Technologien in der Produktion und für den Vertrieb von AV-Programmen;

die wirtschaftliche, finanzielle und kommerzielle Abwicklung, einschließlich der rechtlichen Rahmenbedingungen;

Techniken des Drehbuchschreibens.

2.   Zuschussfähige Anträge

Diese Aufforderung richtet sich an Einrichtungen, die in eine der unten aufgeführten Kategorien fallen und deren Aktivitäten einen Beitrag zu den oben beschriebenen Maßnahmen leisten:

Film- und Fernsehschulen,

Universitäten,

spezifische Berufsbildungseinrichtungen,

Privatunternehmen aus der AV-Industrie,

einschlägige Berufsorganisationen/-verbände der AV-Industrie.

Die Antragsteller/innen müssen ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union,

den EFTA- bzw. EWR-Ländern: Island, Liechtenstein, Norwegen,

dem Kandidatenland: Bulgarien.

3.   Budget

Für den Zeitraum 2001-2006 hat die Europäische Union 59 400 000 EUR für die Umsetzung des Programms MEDIA-Fortbildung zur Verfügung gestellt.

Das Gesamtbudget für die Kofinanzierung von Projekten beträgt 8 200 000 EUR.

Die finanzielle Unterstützung der Kommission ist auf höchstens 50 bzw. 60 % der gesamten zuschussfähigen Kosten begrenzt und wird in Form eines Zuschusses gewährt.

Die Laufzeit der Projekte darf 24 Monate nicht überschreiten.

4.   Frist für die Einreichung

Die Anträge sind bis spätestens 1. März 2005 an die Kommission zu übermitteln.

5.   Vollständige Informationen

Der Volltext der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und die Antragsformulare sind im Internet abrufbar: http://europa.eu.int/comm/avpolicy/media/index_fr.html.

Die Antragsteller/innen sind verpflichtet, die Bestimmungen des Volltextes einzuhalten und die bereitgestellten Formulare zu verwenden.