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8.12.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 304/26 |
Berichtigung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Programms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration „Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“
( Amtsblatt der Europäischen Union C 296 vom 1. Dezember 2004 )
(2004/C 304/08)
Der im Amtsblatt der Europäischen Union C 296 vom 1. Dezember 2004, S. 9 veröffentlichte Text erhält folgende Fassung:
„Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Programms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration ‚Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums‘
Aktivität: Vorrangiger Themenbereich: Technologien für die Informationsgesellschaft
Kennnummer: FP6-2004-IST-4
Kennnummer: FP6-2002-IST-C
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1. |
Gemäß dem Beschluss Nr. 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006) (1) nahm der Rat am 30. September 2002 eine Entscheidung über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration ‚Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums‘ (2002-2006) (2) (nachstehend ‚spezifisches Programm‘ genannt) an. Nach Artikel 5 Absatz 1 des spezifischen Programms nahm die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (nachstehend ‚Kommission‘ genannt) am 9. Dezember 2002 für das spezifische Programm ein Arbeitsprogramm (3) (nachstehend ‚Arbeitsprogramm‘ genannt) mit den genauen Zielen sowie wissenschaftlichen und technologischen Prioritäten und einem Zeitplan für die Durchführung an. Nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an der Durchführung des Sechsten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2002-2006) (4) sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (nachstehend ‚Beteiligungsregeln‘ genannt) sind Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen nach Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu unterbreiten. |
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2. |
Die vorliegenden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen (nachstehend ‚Aufforderungen‘ genannt) umfassen diesen allgemeinen Teil sowie die in den Anhängen beschriebenen speziellen Bedingungen. In diesen Anhängen sind insbesondere die Frist für die Einreichung der Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, ein vorläufiger Termin für den Abschluss der Bewertungen, die vorläufige Mittelzuweisung, die jeweiligen Instrumente und Bereiche, die Kriterien für die Bewertung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen, die Mindestteilnehmerzahl und eventuelle Beschränkungen angegeben. |
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3. |
Natürliche und juristische Personen, die die Bedingungen der Beteiligungsregeln erfüllen und die nicht unter eine der in Artikel 114 Absatz 2 der Verordnung des Rates (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5) enthaltenen Ausschlussklauseln fallen (nachstehend ‚Antragsteller‘ genannt), werden hiermit aufgefordert, vorbehaltlich der Erfüllung der Beteiligungsregeln sowie der Bedingungen der betreffenden Aufforderung Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen bei der Kommission einzureichen. Die Voraussetzungen für die Beteiligung der Antragsteller werden im Rahmen der Aushandlung der indirekten FTE-Maßnahme überprüft. Davor müssen die Antragsteller allerdings eine Erklärung unterzeichnet haben, nach der sie nicht unter einen der Fälle von Artikel 93 Absatz 1 der Haushaltsordnung fallen. Darüber hinaus müssen sie der Kommission die in Artikel 173 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (6) aufgeführten Angaben übermittelt haben. Die Europäische Gemeinschaft verfolgt eine Politik der Chancengleichheit. Auf dieser Grundlage werden Frauen besonders ermutigt, entweder Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen einzureichen oder an der Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen mitzuwirken. |
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4. |
Die Kommission stellt den Antragstellern für diese Aufforderungen Leitfäden zur Verfügung, die Informationen zur Abfassung und Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen enthalten. Die Kommission stellt auch Leitlinien für die Vorschlagsbewertungs- und -auswahlverfahren zur Verfügung (7). Diese Leitfäden und Leitlinien ebenso wie das Arbeitsprogramm und weitere Informationen zu den Aufforderungen sind bei der Europäischen Kommission unter folgender Adresse erhältlich:
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5. |
Die Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen sind nur elektronisch über das webgestützte elektronische System für die Einreichung von Vorschlägen (EPSS (8)) einzureichen. In Ausnahmefällen kann der Koordinator jedoch bei der Kommission um die Erlaubnis ersuchen, den Vorschlag vor einem Einreichungsschluss einer Aufforderung auf Papier einzureichen. Dieses Ersuchen sollte schriftlich an eine der folgenden Adressen gerichtet werden:
Das Ersuchen muss begründet werden. Antragsteller, die ihren Vorschlag auf Papier einreichen möchten, übernehmen die Verantwortung dafür, dass solche Ausnahmeersuchen und die zugehörigen Schritte so rechtzeitig abgeschlossen sind, dass sie den Einreichungsschluss der Aufforderung einhalten können. Alle Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen müssen zwei Teile enthalten: die Formulare (Teil A) und den Inhalt (Teil B). Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen können offline oder online abgefasst und online eingereicht werden. Teil B der Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen kann ausschließlich in PDF (‚portable document format‘, kompatibel mit Adobe Version 3 oder höher mit ‚embedded fonts‘) eingereicht werden. Komprimierte (‚gezippte‘) Dateien werden ausgeschlossen. Zugänglich ist das EPSS-Softwareprogramm (zur Verwendung offline oder online) über die Cordis-Internetseiten: www.cordis.lu. Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, die online eingereicht werden und die unvollständig oder nicht lesbar sind oder Viren enthalten, werden ausgeschlossen. Versionen von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen, die auf beweglichen elektronischen Speichermedien (z. B. CD-ROM, Disketten), per Fax oder per E-Mail eingereicht wurden, werden ausgeschlossen. Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, die mit besonderer Genehmigung auf Papier eingereicht wurden und die unvollständig sind, werden ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten zu den verschiedenen Vorschlagseinreichungsverfahren können Sie Anhang J der Leitlinien für die Vorschlagsbewertungs- und -auswahlverfahren entnehmen. |
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6. |
Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen müssen bei der Kommission spätestens am in der betreffenden Aufforderung angegebenen Stichtag für die Einreichung und zu der dort angegebenen Uhrzeit eingehen. Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, die nach diesem Stichtag und dieser Uhrzeit eingehen, werden von der Bewertung ausgeschlossen. Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, die die Voraussetzungen hinsichtlich der in der betreffenden Aufforderung angegebenen Mindestteilnehmerzahl nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Dasselbe gilt für die sonstigen Förderkriterien, die im Arbeitsprogramm genannt sind. |
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7. |
Bei mehrfacher Einreichung ein und desselben Vorschlags prüft die Kommission nur die Fassung, die als letzte vor Ablauf der in der entsprechenden Aufforderung genannten Einreichungsfrist (Stichtag und Uhrzeit) eingegangen ist. |
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8. |
Sofern dies in der entsprechenden Aufforderung vorgesehen ist, könnten Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen bei einer künftigen Bewertungsrunde berücksichtigt werden. |
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9. |
Beim gesamten Schriftverkehr zu einer Aufforderung (z. B. bei Nachfragen oder bei Einreichung eines Vorschlags für eine indirekte FTE-Maßnahme) ist unbedingt die Kennnummer der Aufforderung anzugeben. |
ANHANG I
VIERTE TIG-AUFFORDERUNG
1. Spezifisches Programm: Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums
2. Vorrangiger Themenbereich/Gebiet: Technologien für die Informationsgesellschaft (TIG)
3. Aufforderungstitel: 4. Aufforderung zum vorrangigen Themenbereich TIG
4. Kennnummer: FP6-2004-IST-4
5. Datum der Veröffentlichung:
25. November 20046. Einreichungsschluss: 22. März 2005, 17.00 Uhr (Brüsseler Ortszeit)
7. Gesamte vorläufige Mittelzuweisung: 1 120 Mio. EUR
8. Gebiete und Instrumente: Vorschläge werden zu folgenden Zielen erbeten:
9. Mindestteilnehmerzahl (13):
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Instrument |
Mindestanzahl |
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IP, NoE, STREP und CA |
3 unabhängige Rechtspersonen aus 3 verschiedenen MS oder AS, darunter mindestens 2 MS oder ACC. |
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Maßnahmen zur gezielten Unterstützung |
1 Rechtsperson |
10. Teilnahmebeschränkungen: keine
11. Konsortialvereinbarung: Teilnehmer an FTE-Maßnahmen, die sich aus dieser Aufforderung ergeben, müssen eine Konsortialvereinbarung abschließen.
12. Bewertungsverfahren: Die Bewertung erfolgt im einstufigen Verfahren. Die Vorschläge werden nicht anonym bewertet.
13. Bewertungskriterien: Siehe Bewertungskriterien in Abschnitt 4 des TIG-Arbeitsprogramms 2005-2006. (14)
14. Vorläufige Bewertungs- und Auswahlfristen: Bewertungsergebnisse werden voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Einreichungsfrist vorliegen.
ANHANG II
UNBEFRISTETE AUFFORDERUNG (ERWEITERUNG DER AUFFORDERUNG FP6-2002-IST-C)
1. Spezifisches Programm: Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums
2. Vorrangiger Themenbereich/Gebiet: Technologien für die Informationsgesellschaft (TIG)
3. Aufforderungstitel: Neue und künftige Technologien — Offner Bereich (laufende Einreichung)
4. Kennnummer: FP6-2002-IST-C
5. Datum der Veröffentlichung:
25. November 20046. Einreichungsschluss: 20. September 2005, 17.00 Uhr (Brüsseler Ortszeit) für CA-, SSA-Vorschläge und STREP-Kurzvorschläge. Der Stichtag zur Einreichung eines vollständigen STREP-Vorschlags, im Anschluss an einen erfolgreichen STREP-Kurzvorschlag, ist der 14. Februar 2006.
7. Gesamte vorläufige Mittelzuweisung: die in der Aufforderung FP6-2002-IST-C angegebenen Mittel in Höhe von 60 Mio. EUR, die für erfolgreiche Vorschläge vorgesehen sind, die zu den Stichtagen bis einschließlich 14. September 2004 eingereicht wurden, um weitere 60 Mio. EUR (15) aufgestockt (für die zum Stichtage/Einreichungsschluss 5. Januar 2005, 10. Mai 2005 und 20. September 2005 eingereichten CA-, SSA- und vollständigen STREP-Vorschläge und für die zum Stichtag 14. Februar 2006 eingereichten vollständigen STREP-Vorschläge). Die zusätzlichen Mittel werden voraussichtlich gleichmäßig auf die 4 Stichtage verteilt.
8. Gebiete und Instrumente: Auf diesem Gebiet können folgende Instrumente eingesetzt werden:
9. Mindestteilnehmerzahl (17):
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Instrument(e) |
Mindestanzahl |
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STREP und CA |
3 unabhängige Rechtspersonen aus 3 verschiedenen MS oder AS, darunter mindestens 2 MS oder ACC. |
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Maßnahmen zur gezielten Unterstützung |
1 Rechtsperson |
10. Teilnahmebeschränkungen: keine
11. Konsortialvereinbarung: Der Abschluss einer Konsortialvereinbarung zwischen den Teilnehmer von FTE-Maßnahmen ist im Rahmen dieser Aufforderung nicht vorgeschrieben, wird den Teilnehmern wird aber dringend empfohlen.
12. Bewertungsverfahren:
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Vorschläge für spezielle gezielte Forschungsprojekte (STREP) werden in zwei Stufen eingereicht: Zunächst ist ein Kurzvorschlag von höchstens fünf Seiten vorzulegen, in dem die Hauptziele und die Beweggründe für die vorgeschlagenen Arbeiten dargelegt werden. Schlusstermin für die Einreichung von STREP-Kurzvorschlägen ist der 20. September 2005. |
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— |
Kurzvorschläge werden nach ihrem Eingang mit Hilfe externer Gutachter anonym bewertet. |
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— |
Ist das Ergebnis positiv, werden die Antragsteller aufgefordert, bis zu einem bestimmten Stichtag einen vollständigen Vorschlag einzureichen. Dafür erhalten sie mindestens zwei Monate Zeit. Die Bewertung der vollständigen Vorschläge ist nicht anonym und erfolgt sowohl durch externe Gutachter als auch durch Sachverständigengruppen, die in Brüssel zusammentreten. |
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— |
CA- und SSA-Vorschläge werden in einem Schritt eingereicht und nicht anonym bewertet. Schlusstermin für die Einreichung von CA- und SSA-Vorschlägen (18) ist der 20. September 2005. |
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— |
Stichtage für die Einreichung der vollständigen STREP-Vorschläge (zweite Stufe) im Jahr 2005 und Jahr 2006 sind: 5. Januar 2005, 10. Mai 2005, 20. September 2005 und 14. Februar 2006. |
13. Bewertungskriterien: Siehe die Kriterien für das offene FET-Programm in den Bewertungskriterien in Abschnitt 4.3 des TIG-Arbeitsprogramms 2005-2006 und die folgenden Gewichtungen und Mindestpunktzahlen.
14. Vorläufige Bewertungs- und Auswahlfristen:
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— |
Bewertungsergebnisse der Kurzvorschläge: zwei Monate ab Vorschlagseingang; |
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— |
Bewertungsergebnisse der vollständigen Vorschläge: zwei Monate ab Stichtag oder Einreichungsschluss. |
Gewichtungen und Mindestpunktzahlen für das offene FET-Programm
Spezielle gezielte Forschungsprojekte
KURZVORSCHLÄGE
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Kriterien |
Relevanz für die Ziele des Programms |
Mögliche Auswirkungen |
Wissenschaft-liche und technologische Qualität |
Qualität des Konsortiums |
Management-qualität |
Mobilisierung von Ressourcen |
Insgesamt |
|
Gewichtung |
30 |
30 |
30 |
0 |
0 |
10 |
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|
Mindestpunktzahl |
3 |
3 |
3 |
- |
- |
2 |
3.5 |
VOLLSTÄNDIGE VORSCHLÄGE
|
Gewichtung |
0 |
30 |
40 |
10 |
10 |
10 |
|
|
Mindestpunktzahl |
3 |
3 |
4 |
3 |
- |
2 |
3.5 |
Koordinierungsmaßnahmen
|
Kriterien |
Relevanz für die Ziele des Programms |
Qualität der Koordinierung |
Mögliche Auswirkungen |
Qualität des Konsortiums |
Management-qualität |
Mobilisierung von Ressourcen |
Insgesamt |
|
Gewichtung |
10 |
20 |
30 |
20 |
10 |
10 |
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|
Mindestpunktzahl |
3 |
3 |
4 |
3 |
3 |
2 |
3.5 |
Maßnahmen zur gezielten Unterstützung
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Kriterien |
Unterstützung der Ziele des Programms |
Qualität der Unterstützungsmaßnahme |
Mögliche Auswirkungen |
Managementqualität |
Mobilisierung von Ressourcen |
Insgesamt |
|
Gewichtung |
10 |
20 |
40 |
20 |
10 |
|
|
Mindestpunktzahl |
3 |
3 |
4 |
3 |
3 |
3.5“ |
(1) ABl. L 232 vom 29.8.2002, S. 1.
(2) ABl. L 294 vom 29.10.2002, S. 1.
(3) Kommissionsbeschluss K(2002) 4789, geändert durch K(2003) 577, K(2003) 955, K(2003) 1952, K(2003) 3543, K(2003) 3555, K(2003) 4609, K(2003) 5183, K(2004) 433 und K(2004) 2002, alle Beschlüsse unveröffentlicht.
(4) ABl. L 355 vom 30.12.2002, S. 23.
(5) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(6) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1.
(7) K(2003) 883 vom 27. März 2003, zuletzt geändert durch K(2004) 1855 vom 18. Mai 2004.
(8) Das EPSS soll den Antragstellern bei der Ausarbeitung und Einreichung von Vorschlägen in elektronischer Form helfen.
(9) IP = Integriertes Projekt (Integrated Project); NoE = Exzellenznetz (Network of Excellence); STREP = Spezielles gezieltes Forschungsprojekt (Specific Targeted Research Project); Koordinierungsmaßnahme (Coordination Action); SSA = Maßnahme zur gezielten Unterstützung (Specific Support Action).
(10) Neue Instrumente: IP und NoE.
(11) Herkömmliche Instrumente: STREP, SSA und CA.
(12) Die Beträge entsprechen 90 % der für die strategischen Ziele vorläufig zugewiesenen Mittel.
(13) MS = Mitgliedstaaten der EU; AS (einschließlich ACC) = Assoziierte Staaten; ACC: assoziierte Bewerberländer (Associated Candidate Countries). Jede Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Staat, die die erforderliche Mindestteilnehmerzahl aufbringt, kann alleiniger Teilnehmer einer indirekten Maßnahme sein.
(14) Vgl. Technologien für die Informationsgesellschaft (Information Society Technologies) unter:
http://www.cordis.lu/ist/workprogramme/fp6_workprogramme.htm.
(15) Die Beträge für das offene FET-Programm entsprechen 100 % der vorläufig zugewiesenen Mittel.
(16) STREP = Spezielles gezieltes Forschungsprojekt, CA = Koordinierungsmaßnahme; SSA = Maßnahme zur gezielten Unterstützung.
(17) MS = Mitgliedstaaten der EU; AS (einschließlich ACC) = Assoziierte Staaten; ACC: assoziierte Bewerberländer (Associated Candidate Countries). Jede Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Staat, die die erforderliche Mindestteilnehmerzahl aufbringt, kann alleiniger Teilnehmer einer indirekten Maßnahme sein.
(18) http://www.cordis.lu/ist/workprogramme/fp6_workprogramme.htm