4.12.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 300/33


Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Bundesfinanzhofes vom 8. Juli 2004 in Sachen Finanzamt Eisleben gegen Feuerbestattungsverein Halle e.V.

(Rechtssache C-430/04)

(2004/C 300/62)

Der Bundesfinanzhof ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Beschluss vom 8. Juli 2004 in der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 7.10.2004 in Sachen Finanzamt Eisleben gegen Feuerbestattungsverein Halle e.V., um Vorabentscheidung über folgende Frage:

Kann sich ein privater Steuerpflichtiger, der mit einer Einrichtung des öffentlichen Rechts im Wettbewerb steht und geltend macht, deren Nichtbesteuerung oder zu niedrige Besteuerung sei rechtswidrig, auf Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG (1) berufen?


(1)  ABl. L 145, S. 1.