4.12.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 300/51


Klage des Jean-Paul Keppene gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 6. Oktober 2004

(Rechtssache T-411/04)

(2004/C 300/100)

Verfahrenssprache: Französisch

Jean-Paul Keppene, wohnhaft in Etterbeek (Belgien), hat am 6. Oktober 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Paul-Emmanuel Ghislain.

Der Kläger beantragt,

die Entscheidungen der Kommission, die Zahl der dem Kläger im Rahmen des Beurteilungsverfahrens 2003 zuerkannten Prioritätspunkte (GD) nicht zu erhöhen und ihn im Beförderungsjahr 2003 nicht nach Besoldungsgruppe A 5 zu befördern, sowie die Entscheidung der Anstellungsbehörde über die Beschwerden des Klägers (R/673/03 und R/716/03) aufzuheben;

die Kommission zu verurteilen, an den Kläger 3 000 Euro als Ersatz für den erlittenen immateriellen Schaden zu zahlen;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die vorliegende Klage schließe sich an die Klage in der Rechtssache T-272/04 an, in der die stillschweigenden Entscheidungen über die Zurückweisung der vom Kläger eingereichten Beschwerden angefochten worden seien. Nachdem die Anstellungsbehörde schließlich ausdrückliche Zurückweisungsentscheidungen erlassen habe, seien es gerade diese, deren Aufhebung im vorliegenden Fall beantragt werde.

Zur Begründung seiner Forderungen macht der Kläger im Wesentlichen geltend, dass die streitigen Entscheidungen eine verschleierte Disziplinarmaßnahme wegen seiner im dienstlichen Interesse erfolgten Abordnung an den Gerichtshof darstellten und seine Verdienste nicht in angemessener Weise berücksichtigt hätten.

Als Klagegründe werden in der Klageschrift ein Verstoß gegen die Vorschriften über die Beurteilung und Beförderung der Beamten und gegen die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Verhältnismäßigkeit sowie ein Ermessensmissbrauch angeführt.