20.11.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 284/6


Rechtsmittel des Antonio Andolfi gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Vierte Kammer) vom 27. Mai 2004 in der Rechtssache T-379/02, Antonio Andolfi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingelegt am 17. August 2004

(Rechtssache C-357/04 P)

(2004/C 284/13)

Antonio Andolfi hat am 17. August 2004 ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Vierte Kammer) vom 27. Mai 2004 in der Rechtssache T-379/02, Antonio Andolfi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingelegt. Prozessbevollmächtigter des Rechtsmittelführers ist Salvatore Amato, avvocato.

Die Rechtsmittelführer beantragt,

das Rechtsmittel für zulässig zu erklären und den Beschluss des Gerichts erster Instanz aufzuheben.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Der Kläger macht geltend, dass seine am 18. Dezember 2002 erhobene Klage entgegen der Entscheidung des Gerichts erster Instanz nicht verspätet gewesen sei.