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20.11.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 284/4 |
URTEIL DES GERICHTSHOFES
(Zweite Kammer)
vom 30. September 2004
in der Rechtssache C-319/03 (Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Paris [Frankreich]): Serge Briheche gegen Ministre de l'Intérieur, Ministre de l'Éducation nationale und Ministre de la Justice (1)
(Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Artikel 141 Absatz 4 EG - Richtlinie 76/207/EWG - Voraussetzungen für den Zugang zu einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst - Bestimmungen, die die Befreiung von der Altersgrenze für den Zugang zu einer solchen Beschäftigung nicht wiederverheirateten Witwen vorbehalten)
(2004/C 284/08)
Verfahrenssprache: Französisch
In der Rechtssache C-319/03 betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 234 EG, eingereicht vom Verwaltungsgericht Paris (Frankreich) mit Entscheidung vom 3. Juli 2003, eingegangen am 24. Juli 2003, in dem Verfahren Serge Briheche gegen Ministre de l'Intérieur, Ministre de l'Éducation nationale undMinistre de la Justice hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten C. W. A. Timmermans, der Richter C. Gulmann und R. Schintgen sowie der Richterinnen F. Macken (Berichterstatterin) und N. Colneric – Generalanwalt: M. Poiares Maduro; Kanzler: R. Grass – am 30. September 2004 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:
Die Artikel 3 Absatz 1 und 2 Absatz 4 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, die die Befreiung von der Altersgrenze für den Zugang zu einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst nicht wiederverheirateten Witwen vorbehält, die darauf angewiesen sind zu arbeiten, und nicht wiederverheiratete Witwer, die sich in der gleichen Situation befinden, ausschließt.