23.10.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 262/22


Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Bundesrepublik Deutschland, eingereicht am 26. August 2004

(Rechtssache C-370/04)

(2004/C 262/38)

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 26. August 2004 eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte sind Herren Gerald Braun und Wouter Wils, Mitglieder des Juristischen Dienstes der Kommission, mit Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Klagepartei beantragt, der Gerichtshof möge

1.

feststellen, dass die die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag und aus der Richtlinie 2001/16/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems verstoßen hat, indem sie nicht innerhalb der festgesetzten Frist alle erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um diese Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen;

2.

der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente:

Die Umsetzungsfrist der Richtlinie 2001/16/EG sei am 20.04.2003 abgelaufen.


(1)  ABl. L 110, S. 1.