9.10.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 251/26


Klage des Kris Van Neyghem gegen den Ausschuss der Regionen, eingereicht am 15. Juli 2004

(Rechtssache T-288/04)

(2004/C 251/47)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Kris Van Neyghem, wohnhaft in Tienen (Belgien), hat am 15. Juli 2004 eine Klage gegen den Ausschuss der Regionen beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Dirk Janssens.

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung 87/03 aufzuheben;

alle damit zusammenhängenden oder daraus folgenden Entscheidungen aufzuheben;

den Kläger in die Besoldungsgruppe B 1, mindestens aber B 4/4 einzustufen;

dem Ausschuss der Regionen sämtliche Verfahrenskosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente:

Der Kläger ist seit 1. Dezember 2002 Beamter beim Ausschuss der Regionen. Er ficht die Entscheidung vom 26. März 2003 an, mit der er endgültig in die Besoldungsgruppe B 5, Dienstaltersstufe 4 eingestuft wurde.

Zur Begründung seiner Klage beruft sich der Kläger auf einen Begründungsmangel der angefochtenen Entscheidung, einen Verstoß gegen die Artikel 5 Absatz 3, 31 und 32 des Statuts sowie eine Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung.