9.10.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 251/20


Klage der Republik Polen gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 28. Juni 2004

(Rechtssache T-257/04)

(2004/C 251/38)

Verfahrenssprache: Polnisch

Die Republik Polen hat am 28. Juni 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigter der Republik Polen ist Jarosław Pietras.

Die Klägerin beantragt,

Artikel 3 sowie Artikel 4 Absätze 3 und 5 achter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1972/2003 der Kommission vom 10. November 2003 über die aufgrund des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei zu treffenden Übergangsmaßnahmen für den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (ABl. L 293, S. 3), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 230/2004 der Kommission vom 10. Februar 2004 (ABl. L 39, S. 13) und die Verordnung (EG) Nr. 735/2004 der Kommission vom 20. April 2004 (ABl. L 114, S. 13), für nichtig zu erklären;

der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente:

Zu Artikel 3 der Verordnung Nr. 1972/2003 trägt die Klägerin folgende Rügen vor:

Verstoß gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs durch die Einführung von Zollabgaben in Höhe der Erga-omnes-Zollsätze, die über den Zollsätzen lägen, die in der Zeit vor dem Beitritt Polens zur Europäischen Union gegolten hätten;

fehlende Kompetenz der Kommission sowie Verstoß gegen Artikel 22, Artikel 41 Absatz 1 und Teil 5 des Anhangs IV der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge (1) durch den Erlass von Maßnahmen, mit denen die in dieser Akte festgelegten Bedingungen der Einbindung der Republik Polen in die Normen der Zollunion geändert würden;

Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit durch den Erlass von Maßnahmen, die für Rechtssubjekte aus Polen eine andere Behandlung vorsähen als für Rechtssubjekte aus der Gemeinschaft der 15 Staaten, die sich in vergleichbarer Situation befänden;

Verstoß gegen ein wesentliches Verfahrenserfordernis durch die unzureichende Begründung der erlassenen Maßnahmen;

Verstoß gegen den Grundsatz des Schutzes berechtigter Erwartungen durch die Einführung einer Verfahrensweise, die gegen die in der oben angeführten Beitrittsakte festgelegten Bedingungen verstoße, für Erzeugnisse, die sich am 1. Mai 2004 in vorübergehender Verwahrung, in einem Zollverfahren oder im Transit innerhalb der erweiterten Gemeinschaft befunden hätten, und insbesondere durch die Einführung von Zollabgaben in einer Höhe, die über die Zollsätze hinausgehe, die in der Zeit vor dem Beitritt Polens zur Europäischen Union gegolten hätten.

In Bezug auf Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung Nr. 1972/2003 rügt die Klägerin die fehlende Kompetenz der Kommission sowie einen Verstoß gegen Artikel 41 Absatz 1 der oben angeführten Beitrittsakte, einen Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und einen Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, soweit die Höhe der in der angefochtenen Bestimmung festgelegten Abgabe den Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinschaftlichen Zollsatz und dem polnischen Zollsatz am 30. April 2004 überschreite.

In Bezug auf Artikel 4 Absatz 5 achter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1972/2003 rügt die Klägerin die fehlende Kompetenz der Kommission, einen Verstoß gegen Artikel 41 Absatz 1 der oben angeführten Beitrittsakte und einen Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, soweit die angefochtene Bestimmung Erzeugnisse, für die der polnische Einfuhrzollsatz am 30. April 2004 höher als der gemeinschaftliche Satz gewesen sei oder diesem entsprochen habe, und Erzeugnisse umfasse, für die zum 1. Mai 2004 im landesweiten Maßstab keine Überschussbestände festgestellt worden seien.

In Bezug auf alle angefochtenen Bestimmungen der Verordnung Nr. 1972/2003 rügt die Klägerin einen Amtsmissbrauch der Kommission durch den Erlass von Maßnahmen, deren tatsächliches Ziel nicht die Erleichterung der Einbindung Polens in die Regeln der gemeinsamen Agrarpolitik sei, sondern der Schutz des Marktes der Gemeinschaft der 15 Staaten vor der Konkurrenz durch polnische landwirtschaftliche Erzeuger.


(1)  ABl. L 236 vom 23.9.2003, S. 33.